Talente fördern und Niemanden zurück lassen

Talente fördern und Niemanden zurück lassen

Teilnahmebedingungen

1 Förderfähige Projekte

1.1 Mit der Aktion „Germerott hilft aktiv“ möchte die Germerott Innenausbau GmbH & Co. KG, (nachfolgend „Germerott“), als Initiator einen Beitrag zur Jugend- und Nachwuchsförderung der Region Hannover leisten und Projekte unterstützen, die sich genau darum bemühen. Hierzu stellt Germerott aus eigenen Mitteln einen speziellen Fördertopf zur Verfügung.
1.2 Um die Förderung bewerben können sich gemeinnützige Vereine, Städte und Gemeinden, Kirchen, Unis, Schulen und Kindertagesstätten mit Projekten, die in der Region Hannover stattfinden oder starten (nachfolgend „Antragsteller“). Die Projekte zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich für die Jugend oder den Nachwuchs engagieren und stark machen. Die Projekte können daher aus den Bereichen Sport, Musik, Kultur, Bildung, Gesundheit, Brauchtum, Soziales, Technik, Forschung oder Umwelt stammen.
1.3 Voraussetzung für eine Förderung durch Germerott ist, neben dem förderungswürdigen Zweck im Sinne von Ziffer 1.1 bzw. 1.2, die Ansässigkeit des Antragstellers bzw. die Durchführung des Projektes in der Region Hannover, um sicher zu stellen, dass sich die Förderung hier auswirkt. Darüber hinaus ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Antragstellers durch die Finanzbehörden Voraussetzung für die Förderung. Oder der Antragsteller ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle und verwendet das Geld für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke.
1.4 Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn:
1.4.1 bei dem Antragsteller bzw. in dessen Organisation eine Profi-Abteilung unterhalten wird;
1.4.2 bereits eine andere Förderung seitens der Germerott gewährt wird oder wurde (keine Doppelförderung);
1.4.3 bereits im Rahmen dieses Programms eine Förderung von 5000,00 € durch die Germerott für das Projekt gewährt wurde;
1.4.4 das gesamte Förderbudget ausgeschöpft ist;
1.4.5 der Schwerpunkt des Projektes nicht einem förderwürdigen sozialen, kulturellen, ökologischen, sportlichen, wissenschaftlichen Zweck oder der Brauchtumspflege dient;
1.4.6 eine politische Partei, parteinahe Organisation oder Gewerkschaft das Projekt betreibt;
1.4.7 die Förderung unmittelbar oder mittelbar einem Amts- oder Mandatsträger der Region Hannover oder einem Bewerber um ein öffentliches Amt zugutekommen soll;
1.4.8 das Projekt gegen die guten Sitten verstößt, als gewaltverherrlichend angesehen werden kann oder einem extremistischen politischen Zweck dient;
1.4.9 religiöse Bewegungen, Einrichtungen oder Gemeinden als Projektträger auftreten und im Rahmen des Projektes auch eine missionarische Tätigkeit erfolgt oder erfolgen kann;
1.4.10 Projekte nur die Spendenerhebung zur Weiterleitung an andere Projekte zum Ziel haben (z.B. Charity Clubs);
1.4.11 Projekte die Förderung einer einzelnen Person zum Ziel haben;
1.4.12 der Antragsteller mit Gewinnerzielungsabsicht am Wirtschaftsverkehr teilnimmt; oder
1.4.13 der Antragsteller von einem Mitarbeiter von Germerott oder dessen direkten Angehörigen betrieben oder bestimmt wird.

2 Aktionszeitraum
Die Spendenaktion „Germerott hilft aktiv“ beginnt im März 2023. Über die Beendigung der Aktion entscheidet Germerott.

3 Bewerbungsverfahren
3.1 Die Teilnahme ist ausschließlich durch Anmeldung über die Webseite germerott-hilft-aktiv.de möglich.
3.2 Eine Bewerbung ist grundsätzlich bis zum Ende des Aktionszeitraums gemäß Ziffer 2 möglich.
3.3 Alle Angaben im Anmeldeformular müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden, insbesondere muss ein volljähriger, bevollmächtigter Ansprechpartner des Vereins/der Organisation genannt werden.
3.4 Mit dem Upload von Inhalten (insbesondere Bilder) erklärt der Antragsteller, dass deren bestimmungsgemäße Verwendung durch Germerott im Rahmen dieser Aktion keine Rechte Dritter verletzt.

4 Kosten
Die Bewerbung und Teilnahme an der Aktion „Germerott hilft aktiv“ ist kostenlos. Aufwendungen oder Kosten, die den Antragsstellern oder Vereinen für die Bewerbung entstehen, werden von Germerott nicht übernommen oder erstattet.

5 Einwilligung in Veröffentlichungen
Mit der Anmeldung willigt der Antragsteller und die für ihn handelnden Personen darin ein, dass
5.1 die hochgeladenen Bilder im Rahmen der Website von „Germerotthilftaktiv.de“, für die Germerott-Facebook-, Instagram- und Webseite genutzt werden dürfen;
5.2 der Name des Antragstellers, der vertretungsberechtigten Person(en), das Projekt sowie die Fördersumme in Publikationen und im Geschäftsbericht der Germerott veröffentlicht wird;
5.3 der Antragsteller sowie die von ihm vertretenen Personen ihre Näheverhältnisse gegenüber Mitarbeitern von Germerott, die an der Vergabe von Förderungen beteiligt sind, offenlegen;
5.4 über das Projekt und die Förderung sowie die für den Antragsteller handelnden Personen im Zusammenhang mit der Förderung öffentliche Berichterstattung erfolgt, inklusive Fotoaufnahmen für Presseveröffentlichungen und Werbenutzungen von Germerott.

6 Entscheidung über Förderung
6.1 Über die Auswahl der zur Förderung in Frage kommenden Projekte entscheidet Germerott anhand der in diesen Bedingungen niedergelegten Grundsätze nach eigenem Ermessen durch die Auswahl einer Jury.
6.2 Die Entscheidung, welches Projekt jeweils gewinnt, bemisst sich danach, wie viele „Likes“ die Besucher der Website im Rahmen der Aktion an das Projekt vergeben. Ein Projekt darf insgesamt 3 Monate lang Likes sammeln. Nach Ende dieses Projektaktionszeitraums können keine weiteren Likes mehr vergeben werden. Maximal werden jedoch pro Projekt 5000,00 € (Maximalbetrag) im Aktionszeitraum ausgezahlt.
6.3 Die für die Förderung ausgewählten Projekte werden ausschließlich über die im Anmeldeprozess angegebene E-Mail-Adresse informiert.
6.4 Die Auszahlung der Spende erfolgt auf das vom Antragsteller angegebene Bankkonto.
6.5 Die für Förderung ausgewählten Antragsteller sind verpflichtet, binnen 4 Wochen nach Erhalt der Spendensumme eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) auszustellen und Germerott auf dem Postweg zukommen zu lassen.
6.6 Sollte sich im Laufe des Aktionszeitraum herausstellen, dass ein Verstoß gegen die in Ziffer 1 genannten Grundsätze gegeben ist oder war, kann das Projekt mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden; die bislang gesammelten Likes verfallen dann. In weniger gravierenden Fällen kann der Antragsteller zunächst zu dem Vorwurf angehört werden.
6.7 Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Rechtsmittel sind ausgeschlossen.

7 Haftung
7.1 Die Germerott haften auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Germerott begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Insbesondere mittelbare Schäden werden nicht ersetzt.
7.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Germerott.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.5 Die Germerott ist nicht verantwortlich für die vom Antragsteller mitgeteilten Inhalte und werden vom jeweiligen Antragsteller von allen Ansprüchen freigestellt, die Dritte insoweit gegenüber Germerott geltend machen.

8 Schlussvorschriften
8.1 Einen Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Pool der potentiell förderwürdigen Organisationen und Projekte gibt es nicht, ebenso wenig wie einen Rechtsanspruch auf die Förderung selbst.
8.2 Germerott ist berechtigt, die Fortsetzung der Förderaktion oder die Auszahlung von Fördergeldern auszusetzen oder – soweit schwerwiegende Gründe vorliegen – gänzlich zu verweigern. Dies gilt insbesondere, wenn sich nach der Antragstellung oder Förderbewilligung herausstellen sollte, dass der Antragsteller oder sein Projekt die Anforderungen nach Ziffer 1 tatsächlich nicht erfüllt, oder eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht mehr gewährleistet werden kann.
8.3 Die Förderaktion unterliegt deutschem Recht.
8.4 Es gelten die in der Datenschutzerklärung niedergelegten Bestimmungen zum Datenschutz. Durch die Teilnahme an der Förderaktion erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass Germerott die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion erheben, speichern und den mit der Durchführung beauftragten Partnern (Ortmann und Kollegen, Agentur Vierpartner) zugänglich machen dürfen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

Projekt-Check

1. Meine Organisation ist
2. Meine Organisation
3. Mein Projekt unterstützt
4. Mein Projekt liegt
5. Ich bin nicht
6. Ich bin
1. Meine Organisation ist
2. Meine Organisation
3. Mein Projekt unterstützt
4. Mein Projekt liegt
5. Ich bin nicht